
KfW-Förderungs-Übersicht
Allgemeine Info
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Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Unternehmen und Kommunen.
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Flottenfahrzeuge, Carsharing-Fahrzeuge, Fahrzeuge der Mitarbeitenden.
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70 % der förderfähigen Gesamtkosten (Anschaffung, Anschluss und Montage), begrenzt auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt.
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Voraussetzung für die Förderung ist, dass der für den Ladevorgang genutzte Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt.
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Der Antrag muss vor Start des Vorhabens gestellt werden.
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900 EUR Investitionszuschuss pro installiertem Ladepunkt.
Kommunen (439)
Unterschied:
Mindestzuschussbetrag 9.000 Euro, Mindestanzahl 10 Ladepunkte
Unternehmen (441)
Unterschied:
Die Anzahl der Ladepunkte muss bei Antragstellung angegeben und kann nachträglich nicht mehr erhöht werden
