
in 3 Schritten zur
KfW-Förderung für
Unternehmen

1. Antrag im KfW-Zuschussportal stellen
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Wichtig: Beantrage den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens. Als Beginn eines Vorhabens gilt die verbindliche Bestellung der Ladestation beziehungsweise der Abschluss des Lieferungs- und Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
1.1 Registrieren
Starte das KfW-Zuschussportal und klicke auf „Registrierung für Neukunden“. Wähle dann „Unternehmen“ aus. Freiberuflich Tätige können „Privatperson“ auswählen. Jetzt kannst du dich mit deinen persönlichen Daten registrieren. Sobald alles ausgefüllt ist, erhältst du eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Klicke auf den Link, um die Registrierung abzuschliessen.
Beispiel: E-Mail

1.2 Beantragen
Klicke nun im KfW-Zuschussportal auf „Zuschuss jetzt beantragen“. Nach Absenden des Antrags wird der Zuschussbetrag für dich reserviert.
Vergewissere dich, dass die Anzahl der Ladepunkte deinem künftigen Bedarf entspricht. Nach Antragstellung im Zuschussportal kann die Anzahl nicht erhöht werden. Für zusätzliche Ladepunkte muss ein weiterer Antrag im KfW-Zuschussportal gestellt werden.
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Beispiel: Zuschussantrag


2. Ladestation bestellen und installieren lassen
Sobald dein Zuschussantrag bestätigt wurde, kannst du deine Ladestation bestellen und die Installationsarbeiten beauftragen.
Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien vorhanden?
Stelle vor der Bestellung deiner Ladestation sicher, dass der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt, z. B. aus der eigenen Photovoltaik-Anlage, oder ein entsprechender Stromvertrag abgeschlossen wurde.
Identifizieren
Für die Auszahlung ist ein Identitätscheck notwendig. Klicke im KfW-Zuschussportal auf „Auszahlung beantragen“. Mit einem Klick auf „Jetzt identifizieren“ startet der SCHUFA-IdentitätsCheck. Alternativ steht eine Video-Identifizierung oder das Postident-Verfahren der Deutschen Post zur Wahl.
Kaufe deine Ladestation!

3. Nachweise hochladen
Nachweiseinreichung ab Ende Februar 2022
Das Einreichen der Nachweise für den Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge (441) wird voraussichtlich ab Ende Februar 2022 möglich sein.
Über den genauen Termin informiert dich das KfW-Zuschussportal oder der Newsletter der KfW.
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3.1 Ladestation bei der NOW registrieren
Jetzt musst du noch die Ladestation auf der Online-Plattform „Online-Berichterstattung Ladeinfrastruktur gewerblich“ der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW erfassen.
Nachweise im Zuschussportal hochladen
Im letzten Schritt bestätigst du im KfW-Zuschussportal, dass die Ladestationen auf der NOW-Online-Plattform registriert sind. Dafür brauchst du die Reporting-ID von der NOW sowie alle Rechnungen von Kauf und Installation.
Bestätigung des Vorhabens
Jetzt kannst du unter dem Menüpunkt „Meine Zuschussanträge“ auf „Auszahlung beantragen“ klicken, Hersteller und Modell der Ladestation sowie die Anzahl der errichteten Ladepunkte angeben.
Rechnung hochladen
Geh zum nächsten Schritt „Rechnungen“ und dann auf
„Erste Rechnung hochladen“.
3.2 Zusammenfassung und Bestätigung
Jetzt hast du noch Gelegenheit, alle Angaben und die hochgeladenen Rechnungen zu überprüfen. Ist die benötigte Anzahl der Ladepunkte angegeben? ACHTUNG: Eine nachträgliche Änderung deiner Angaben (Anzahl Ladepunkte!) und das Einreichen weiterer Rechnungen ist danach nicht mehr möglich. Sind alle Angaben korrekt, kannst du die Eingaben „verbindlich abschicken“.
Auszahlung
Nach erfolgreicher Prüfung der Nachweise wirst du per E-Mail und über das KfW-Zuschussportal unter dem Menüpunkt „Meine Zuschussanträge / Details“ informiert und erhältst eine Auszahlungsbestätigung samt Termin für die Auszahlung (in der Regel zum nächsten Monatsende).